KKW Beznau: Mitarbeiter wegen Formfehler gebüsst
Wegen Missachtung von Terminvorschriften und Angaben in der Transportbewilligung wurde ein Mitarbeiter des Kernkraftwerks Beznau (KKB) mit 300 Franken gebüsst.
Im März 2006 führte das KKB mehrere Transporte von Fässern mit schwach radioaktiven Betriebsabfällen ins nahe gelegene Zwischenlager Würenlingen (Zwilag) aus. Die Fässer enthielten gebrauchte Arbeitskleidungen, leicht kontaminiertes Abdeckmaterial, alte Werkzeuge, usw.. Bei solchen Transporten muss die Hauptabteilung für Sicherheit der Kernanlagen (HSK, heute ENSI) jeweils mindestens 24 Stunden vorher informiert werden. Diese Frist wurde nicht eingehalten.
Ausserdem wurde der in der Transportbewilligung vermerkte Aktivitätswert überschritten. Die allgemeinen Aktivitätsgrenzwerte der Gefahrengutvorschriften sowie alle übrigen gefahrengutrechtlichen Vorschriften wurden jedoch eingehalten. Für die Umwelt bestand bei diesen Trans-porten keine Gefahr; der ordentliche Betrieb des KKB war nie beeinträchtigt.
Aufgrund des Fehlverhaltens eröffnete das Bezirksamt Zurzach ein Strafverfahren gegen den betroffenen Mitarbeiter. Dieser wurde mittlerweile zu einer Geldstrafe von drei Tagessätzen, bedingt aufgeschoben bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer Busse von 300 Franken verurteilt.
Das Bundesamt für Energie (BFE) hat inzwischen die Transportbewilligung für solche schwach aktiven Betriebsabfälle ins Zwilag angepasst. Gleichzeitig erarbeitete die Geschäftsleitung des KKB neue Betriebsabläufe, um solche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.
Weitere Informationen:
Roland Keller,
Kommunikationsleiter Division Kernenergie
roland.keller@nok.ch,
Tel. +41 56 200 32 62
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| Medienmitteilung NOK, 3. März 2009 | 23 kB | |

