Emissionshandel für Brennstoffe: Was auf Unternehmen zukommt

Wichtige Eckpunkte und aktuelle Entwicklungen zum BEHG

Ende 2019 wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) verabschiedet, das ein wesentlicher Baustein der deutschen Klimapolitik ist. Mit dem BEHG wird ab dem 1. Januar 2021 ein nationaler Emissionshandel für die Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt. Emissionen aus diesen Sektoren, die nicht unter den europäischen Emissionshandel fallen, werden damit erstmals Gegenstand einer CO2-Bepreisung.

Nach der sog. Einführungsphase mit festen Veräußerungspreisen werden die Emissionszertifikate ab 2026 versteigert. Betroffene Unternehmen, insbesondere Energieversorger und Verbraucher, sollten sich rechtzeitig auf die neuen Pflichten und Herausforderungen vorbereiten.

Folgende Fragen werden im Video beantwortet:

  • Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung des BEHG?
  • Wie funktioniert der nationale Emissionshandel?
  • Welche Brennstoffe sind vom BEHG umfasst?
  • Wer ist betroffen und was sind die Pflichten?
  • Wie werden Emissionen ermittelt?

In Kooperation mit Axpo präsentiert Rechtsanwalt Dr. Tobias Woltering von der Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek den aktuellen Stand des BEHG und den dazugehörigen Durchführungsverordnungen.

Die Zielgruppe des Videos sind die Energiewirtschaft und die Industrie sowie alle anderen, die sich einen Überblick über den nationalen Emissionshandel verschaffen wollen. 

Dr. Tobias Woltering

Dr. Tobias Woltering ist seit 2011 als Rechtsanwalt zugelassen und als Spezialist für Energierecht bei der Wirtschaftskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek beschäftigt. Er berät deutsche und internationale Energieversorger, Anlagenbetreiber, Netzbetreiber, Investoren und Projektierer sowie große Energieverbraucher. Seine Beratungsschwerpunkte sind die deutsche und europäische Energieregulierung, das Energievertragsrecht sowie die Förderung nach dem EEG. Daneben liegt ein besonderer Fokus seiner Tätigkeit in der Beratung zu Entlastungsregelungen (z.B. EEG-Eigenversorgung, besondere Ausgleichsregelung, individuelle Netzentgelte etc.) und Energie-Compliance (z.B. REMIT). Zudem hat Herr Woltering einschlägige Erfahrung in der energierechtlichen Beratung zu neuen Technologien im Energiesektor (z.B. Elektromobilität, Batteriespeicher).

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