02.04.20 - Eine Allianz der Schweizer Energiewirtschaft, bestehend aus den grossen Energieversorgungsunternehmen, den Stadtwerken und verschiedenen Branchenverbänden verlangt vom Bundesrat ein wirksames und marktnahes Finanzierungsmodell für erneuerbare Energien, das die herrschende Blockade bei den Inlandinvestitionen beendet und die Versorgungssicherheit gewährleistet. Gefordert werden u.a. ein verbindlicher Ausbaupfad für erneuerbare Energien und die Einführung von wettbewerblichen Ausschreibungen mit gleitender Marktprämie unter Berücksichtigung europäischer Regulierungsrichtlinien.
Die Versorgungssicherheit der Schweiz muss auch in Zukunft gewährleistet werden. Zudem will die Schweiz die Energiestrategie 2050 umsetzen und bis 2050 klimaneutral werden. Um diese Ziele zu erreichen, müssen geeignete Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Erzeugungskapazitäten in der Schweiz geschaffen werden. Aktuell fehlen die Investitionsanreize für den Erhalt und Ausbau der heimischen erneuerbaren Energie. Der Bau erneuerbarer Kraftwerke muss deshalb dringend beschleunigt werden.
Auf Initiative der AEE SUISSE haben Unternehmen und Branchenverbände gemeinsam Eckpunkte eines marktnahen Finanzierungsmodells diskutiert, das von allen Beteiligten getragen wird und auf den bestehenden Regeln aufbaut. Die Allianzpartner sind sich einig, dass der Ausbau und die verstärkte Marktintegration der neuen Technologien wesentlich zur Versorgungssicherheit auf dem gewohnt hohen Niveau beitragen. Die Ausgestaltung des Modells hat insbesondere auch zum Ziel, Anreize zur Stromerzeugung im Winterhalbjahr zu setzen.
Der für die Dekarbonisierung und den Ersatz der Kernenergie nötige Ausbaupfad ist im Energiegesetz verbindlich zu verankern. Er soll, ergänzend zum Ausbau von Kleinanlagen, mit Ausschreibungen von gleitenden Marktprämien für Grossanlagen erreicht werden. Die günstigsten Angebote, die aus den Ausschreibungen hervorgehen, erhalten Anspruch auf eine Vergütungsgarantie während 20 bis 25 Jahren zum Gebotspreis. Das mehrmals jährlich auktionierte Ausschreibungsvolumen für Grossanlagen soll jährlich angepasst werden bis das Ausbauziel 2050 erreicht ist. Die bisherige Finanzierung von kleinen Anlagen mit Investitionsbeiträgen ist angesichts ihrer erwiesenen Vorteile weiterzuführen.
Zusammen mit dem Bestandserhalt und der Modernisierung der traditionell starken Schweizer Wasserkraft (inklusive Kleinwasserkraft) sollen Photovoltaik, Windenergie sowie Biomasse für die Stromerzeugung herangezogen werden. Das Fenster für weitere Technologien (zB. Geothermie, Speicher) soll offen bleiben.
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