Strombranche ist sich einig: Ein Stromabkommen mit der Europäischen Union bleibt oberste Priorität

05.03.2024 - Unter dem Motto «Darum braucht es ein Stromabkommen mit der EU» fand heute der Ses­sionsanlass der grössten Stromproduzenten und Netzbetreiber der Schweiz statt. Zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Strombranche und Behörden haben über die Wichtigkeit eines Stromabkommens für die Schweiz diskutiert. Der Tenor war klar: Ein Stromabkommen mit der EU bringt mehr Versorgungssicherheit, Netzstabilität, Rechtssicherheit und Mitgestaltungs­möglichkeiten für die Schweiz.

Der Schweizer Chefunterhändler Patric Franzen informierte  über den aktuellen Stand und seine Erwar­tungen an die Verhandlungen mit der EU. Die CEOs der Schweizer Stromproduzenten und Netzbetreiber AET, Axpo, BKW, ewz, Repower und Swissgrid zeigten auf, wieso aus ihrer Sicht ein Stromabkommen mit der EU zwingend nötig ist.

Schweizer Stromnetz ist integraler Bestandteil des europäischen Verbundnetzes

Die Schweiz gehört zu Europa und unser Stromnetz ist mit 41 grenzüberschreitenden Leitungen mit dem kontinentaleuropäischen Netz verbunden. Trotzdem können wir an der Weiterentwicklung des euro­päischen Netzes nicht partizipieren und bei der Gestaltung der Methoden und Prozesse im Stromhandel und im Systembetrieb nicht mitreden. Die Verfügbarkeit von Strom in der Schweiz wird direkt vom Zusammenspiel zwischen den EU-Ländern und der Schweiz beeinflusst. Aktuell versucht Swissgrid, mit jährlich ausgehandelten privatrechtlichen Verträgen, über die Landesgrenzen hinweg die Netzstabilität und die Importfähigkeit sicherzustellen. Diese Verträge zwischen Übertragungsnetzbetreibern können ein zwischenstaatliches Abkommen aber weder inhaltlich noch bezüglich Rechtssicherheit ersetzen. Sie stellen deshalb besten­falls eine rein technische Übergangslösung dar.

Strommarktöffnung als wichtiger Schritt für eine langfristig effiziente Stromversorgung

Eine Bedingung seitens der EU für den Abschluss eines Stromabkommens ist die vollständige Strom­marktöffnung. Diese ist ein wichtiger Schritt für eine langfristig sichere, effiziente und wettbewerbs­orientierte Stromversorgung in der Schweiz sowie für eine Beteiligung der ganzen Bevölkerung am Umbau des Energiesystems. Die Strommarktöffnung würde ein Umfeld schaffen, das Innovationen begünstigt und eine bessere Integration des Stroms aus erneuerbaren Quellen im Markt ermöglicht. Die Strombranche anerkennt den politischen Wunsch nach einer Grundversorgung, wird diesen Aspekt aufnehmen und an einer praktikablen und allseits akzeptablen Strommarktöffnung mitarbeiten.

Darum braucht die Schweiz ein Stromabkommen: Versorgungssicherheit, Netzstabilität, Markt­zugang, Rechts­sicherheit, Mitgestaltung

Ein Stromabkommen leistet einen Beitrag zur Stärkung der Versorgungssicherheit in der Schweiz, ins­besondere, indem die Schweiz in die verschiedenen europäischen Plattformen und Prozesse des Stromsystems integriert wird. Die Importfähigkeit der Schweiz wird dadurch verbessert und die System- und Netzstabilität gestärkt. Als Folge davon werden unnötige Versorgungsrisiken minimiert. Auch ist eine engere Zusammenarbeit in der Krisenbewältigung möglich, wodurch die inländische Stromreserve für den Winter redimensioniert werden könnte, was tiefere Kosten zur Folge hätte. Der gleichberechtigte Markt­zugang der Schweiz kann dazu beitragen, dass die durch die Marktintegration heute ausschliesslich in der EU anfallenden Effizienzgewinne auch in der Schweiz zu einer Reduktion von Kosten und Risiken bei­tragen.

Ein Stromabkommen schafft Rechtssicherheit und bietet insbesondere Schutz vor willkürlichen Ent­scheidungen, was bis dato nicht der Fall ist. Ausserdem sichert es die Mitgestaltungsmöglichkeiten der Schweiz bzw. der Schweizer Akteure in den verschiedenen wichtigen Gremien des europäischen Binnenmarkts für Strom (ENTSO-E, ACER und DSO-Entity). Die Schweizer Akteure dürfen nicht länger schlechter gestellt sein als jene in den Nachbarländern.

Historie Stromabkommen

Die Schweiz und die EU hatten 2007 Verhandlungen über ein Stromabkommen aufgenommen. Seit 2012 machte die EU dessen Abschluss von der Lösung der institutionellen Fragen abhängig. Letztmals wurde im Juli 2018 zu einem Stromabkommen verhandelt, damals noch auf der Grundlage des dritten EU-Energiebinnenmarktpakets. Im Mai 2021 brach die Schweiz die mit der EU geführten Verhandlungen über ein institutionelles Abkommen ab. Ein Stromabkommen rückte damit ebenfalls in weite Ferne. Dies änderte sich, als die seit April 2022 laufenden Sondierungsgespräche zwischen der Schweiz und der EU über einen Paketansatz Ende Oktober 2023 abgeschlossen wurden. Am 8. November 2023 informierte der Bundesrat in einer Mitteilung über den Beschluss, ein Verhandlungsmandat mit der EU zu erarbeiten. Am 15. Dezember verabschiedete der Bundesrat den Entwurf eines Verhandlungs­mandats – inkl. neuem sektoriellen Abkommen im Bereich Strom. In den nächsten Tagen dürfte der Bundesrat das definitive Mandat verabschieden. 

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