30.06.2026 | Fehlanreize abbauen
Ab 2027 wird die schweizweite Solar-Rückliefervergütung dynamischer. Sie orientiert sich neu am stündlichen Marktpreis. Diese Änderung ist für die zukünftige System- und Netzstabilität zentral. Für Kleinproduzenten ergeben sich Chancen, aber auch Handlungsbedarf. Eine Einordnung.
Verteilnetzbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, den Strom von Produktionsanlagen bis zu einer bestimmten Grösse (<3MW) abzunehmen, soweit dieser nicht anderweitig verkauft wird. Mit dem Stromgesetz hatte das Parlament für diese sog. Abnahme- und Vergütungspflicht eine schweizweit harmonisierte, quartalbasierte Rückliefervergütung eingeführt. Dieses System gilt aber nur noch bis Ende Jahr und wird dann abgelöst. Unter dem aktuellen System entspricht die Vergütung für erneuerbaren Strom dem über ein Quartal gemittelten Markterlös von Referenzanlagen. Bei Kleinanlagen (<150kW) kommt zusätzlich eine vom Bundesrat festgelegte Mindestvergütung zur Anwendung. Sie deckelt den Quartalspreis nach unten, womit die kleinsten Anlagen in jedem Fall rund 6 Rp pro kWh eingespeistem Strom erhalten.
Ein über das Quartal fixierter Rückliefervergütung birgt allerdings erhebliche Probleme für die System- und Netzstabilität: Aufgrund des starren Preises haben Anlagenbesitzer keine Anreize, die Einspeisung der Anlage zu steuern oder bei mangelnder Nachfrage auszusetzen. Selbst wenn es negative Preise am Markt gibt - weil zu viel Strom vorhanden ist - und damit verbunden oft das Netz unter Stress steht – ist es für die Besitzer von Solaranlagen trotzdem finanziell attraktiv, mit voller Leistung ins Netz einzuspeisen. Schliesslich erhalten sie für jede eingespeiste Einheit Strom für den fixen Quartalspreis. Ebenfalls haben sie keine Anreize die Einspeisung gezielt zu steuern, beispielsweise die Autobatterie am Mittag zur Spitze der Solareinspeisung zu laden, statt direkt am Morgen. Die Folge solcher Fehlanreize sind zusätzliche Engpässe im Stromnetz und höhere Systemkosten. Im Jahr 2025 kosteten die hohen Schwankungen im Schweizer Stromsystem im Zusammenhang mit dem Solarzubau gemäss ElCom rund 281 Mio. Euro.
Das Parlament hat auf diese Herausforderung 2025 reagiert. Ab Januar 2027 gilt durch eine Gesetzesanpassung nicht mehr der Quartalspreis als Vergütung, sondern jeweils der stündliche Preis. Die Mindestvergütung wird dabei durch eine Prämie weitergeführt.
Die Grundlogik des Systems ist einfach: Der ins Netz eingespeiste Strom aus Solaranlagen erhält für jede Stunde des Tages den jeweiligen Marktpreis. Beispielsweise könnte der Marktpreis und damit die Rückliefervergütung am Vormittag noch bei 6 Rp/kWh liegen, am Mittag auf 0 Rp/kWh sinken und am Abend wieder auf 8 Rp/kWh ansteigen. Je nachdem zu welchen Stunden der Produzent wieviel einspeist, kann er mehr oder weniger Erlöse generieren. Würde er bei negativen Preisen einspeisen, muss er entsprechend bezahlen.
Durch die Weiterführung der Mindestvergütung wird das System aber noch etwas komplizierter. Die Mindestvergütung wird neu durch eine Prämie sichergestellt. Dies funktioniert so: Am Ende des Quartals wird der von Referenzanlagen durchschnittlich erwirtschaftete Marktpreis (sog. Referenzmarktpreis) mit der Mindestvergütung verglichen. Liegt der Referenzmarktpreis unter der Mindestvergütung, wird die Differenz als Prämie auf die stündliche Vergütung draufgeschlagen. Wenn also die Mindestvergütung bei 6 Rp./kWh liegt und die Referenzanlage im Durchschnitt nur 4 Rp./kWh erwirtschaftet hätte, dann erhält jeder Produzent für jede eingespeiste Kilowattstunde in diesem Quartal zusätzliche 2 Rappen als Prämie obendrauf. Im oberen Beispiel wäre also die finale Rückliefervergütung am Morgen bei 8 Rp/kWh (6 Marktpreis+2 Prämie), am Mittag bei 2 Rp/kWh (0+2) und am Abend bei 10 Rp/kWh (8+2).
Für “Prosumer” – also Haushalte oder KMU mit eigener Solaranlage – wird die Vergütung ihres Stroms dynamischer. In Stunden mit hoher Nachfrage (z.B. abends) steigt sie grundsätzlich an, mittags bei Überangebot sinkt sie. Wer diese Preissignale mitverfolgt und beispielsweise Batteriespeicher und Verbrauch (Wärmepumpe, E‑Auto) zeitlich steuert oder seine Einspeisung bei Bedarf unterbricht, kann die Wirtschaftlichkeit seiner Anlage verbessern. Wer sich hingegen nicht darum kümmert, verliert.
Durch die Mindestvergütungsprämie wird die Rentabilität der eigenen Anlage aber weiterhin gestützt. Solange der Produzent mindestens gleich gut wie die Referenzanlagen fährt, erhält er in Summe immer die festgelegte Mindestvergütung. Speist er tendenziell zu höheren Preisen ein, gewinnt er sogar dazu.
Haushalte ohne eigene Solarproduktion sind selbstverständlich nicht direkt von der Änderung der Rückliefervergütung betroffen. Indirekt profitieren sie aber von tieferen Systemkosten: Weil durch die stündliche Rückliefervergütung Fehlanreize und Einspeisespitzen sinken, wird ein ineffizienter Netzausbau verhindert und die Kosten für die Systemstabilität reduziert.
Gleichzeitig werden aber durch die Weiterführung der Mindestrückliefervergütung die Verbraucher in der Grundversorgung, wo der Strom aus der Abnahmepflicht abgesetzt wird, weiterhin zu viel für den Strom bezahlen. Sie zahlen nämlich nicht nur den Marktpreis für den Solarstrom, also den eigentlichen Wert, sondern zusätzlich die Prämie aufgrund der Mindestvergütung.
Die stündliche Vergütung ist ein wichtiger Startpunkt zu mehr System- und Netzstabilität. Fehlanreize bestehen trotzdem weiter. Da die Mindestvergütungsprämie auch in Negativstunden ausbezahlt wird, kann es sich bei leicht negativen Preisen lohnen, weiter einzuspeisen (soweit die Prämie höher ist als die Rückzahlung aufgrund negativer Preise). Ein Aussetzen bei Negativstunden wäre gesetzlich möglich, wurde aber auf Verordnungsstufe bisher nicht umgesetzt.
Dynamische Rückliefervergütungen sind letztlich nur ein Puzzlestein, um das Verbrauchs- und Produktionsverhalten von “Prosumern” besser mit dem Systembedarf in Einklang zu bringen. Ein weiteres wichtiges Element sind die mit dem Stromgesetz explizit eingeführten dynamischen Netztarife. Zentral wären zudem dynamische Energiepreise für den Strombezug; für deren stärkere Verbreitung wäre die vollständige Marktöffnung wie mit dem Stromabkommen eine entscheidende Lösung.
Mit dem steigenden Zubau erneuerbarer Energie wird es unumgänglich werden, dass alle Produzenten und Verbraucher mit ihrem Verhalten, ihrer Flexibilität, zur System- und Netzstabilität beitragen. Hierzu wird es entscheidend sein, dass auch korrekte Preissignale bei ihnen ankommen. Das kann für viele eine gewisse Umstellung bedeuten, bietet aber vor allem auch Chancen. Letztendlich werden so auch Stromspeicher attraktiver – ganz ohne Förderung.