07.07.2020 | Revision des Energiegesetzes

«Die bestehende Grosswasserkraft ging vergessen»

Bessert die Politik bei der laufenden Energiegesetzrevision nicht nach, hat es die Schweizer Wasserkraft künftig besonders schwer. Peter Lustenberger, Leiter Asset Management Hydroenergie bei Axpo erklärt, was es braucht, damit die Wasserkraft starkes Rückgrat der Schweizer Stromproduktion bleibt.

Die Revision des Energiegesetzes sieht eine Verdoppelung der Beiträge für den Bau neuer Grosswasserkraftwerke vor. Das muss dich positiv stimmen.
Es ist zumindest ein klares Zeichen. Die Politik attestiert der Wasserkraft eine zentrale Rolle in der Stromversorgung der Zukunft. Allerdings muss man sagen: Beiträge sind nur für neue Anlagen vorgesehen. Dabei ist das Ausbaupotenzial bei der Grosswasserkraft in der Schweiz leider überschaubar. Für uns Betreiber geht es vor allem darum, die bestehenden Anlagen in Schuss zu halten. Und genau die bestehende Grosswasserkraft ging bei der Energiegesetzrevision vergessen.

Wie meinst du das? Der Bundesrat sagt ja, die Wasserkraft sei das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung. Im Wissen darum, dieses Rückgrat zu haben, ist es doch legitim, sich vor allem auf den Ausbau der neuen Erneuerbaren zu konzentrieren?
Das ist zu einfach. Um bei der Analogie zu bleiben: Ein Rückgrat, das du nicht trainierst, verkümmert. Das ist das Risiko für die bestehenden Grosswasserkraftwerke in der Schweiz. Bestehende Wasserkraftwerke, die Erneuerung nötig hätten, gehen künftig leer aus. Weil das Marktpreisrisiko zu hoch ist, wird kein Betreiber grosse Erneuerungsinvestitionen tätigen können. Das heisst, wir machen nur das Nötigste an unseren Kraftwerken. Und wir nehmen damit bis zu einem gewissen Grad in Kauf, dass die Zuverlässigkeit leidet.

«Ein Rückgrat, das du nicht trainierst, verkümmert. Das ist das Risiko für die Grosswasserkraft.»
Peter Lustenberger, Leiter Asset Management Hydroenergie bei Axpo

Bestehende Wasserkraftwerke werden regelmässig erneuert. Axpo hat zum Beispiel das Kraftwerk Eglisau vor ein paar Jahren grundlegend saniert. Es geht also auch ohne Förderung.
Ein gutes Beispiel. Es zeigt was alles möglich wäre. In Eglisau haben wir fast 200 Millionen Franken in eine unterdessen 100-jährige Anlage investiert und die Stromproduktion damit um 30 Prozent gesteigert. Bei vielen Anlagen ist ähnliches Erweiterungspotenzial vorhanden. Allerdings wurde der Entscheid zur Erneuerung vor etwa 15 Jahren, also noch vor der Öffnung des Strommarkts, gefällt. Heute würde man nicht mehr so entscheiden. Es wäre – angesichts der Marktpreisrisiken – betriebswirtschaftlich nicht vertretbar. Wir können schlicht nicht davon ausgehen, dass sich so eine Investition rechnet.

Was bedeutet es für die Zukunft der Wasserkraft, wenn nur «das Nötigste» gemacht wird?
Es bedeutet, wir beschränken uns auf Unterhaltsarbeiten und machen keine Totalrevisionen. Das heisst auch: der Zustand der Anlagen verschlechtert sich mittelfristig. Langfristig könnten auch Kapazitäten wegfallen. Sicher ist: die Zuverlässigkeit leidet – was bedenklich ist. Die Wasserkraft ist unsere Sicherheit, um die Volatilität der neuen Erneuerbaren abzufedern. Es wäre fatal, wenn die Wasserkraft wegen dem vernachlässigten Substanzerhalt plötzlich auch volatil würde.

Was bräuchte es, damit der Schweizer Wasserkraftwerkspark über das Nötigste hinaus in Schuss gehalten würde?
Die Betreiber der grossen Wasserkraftwerke brauchen für Erneuerungen eine gewisse Sicherheit. Keiner ist derzeit bereit, grosse, langfristige Investitionen zu tätigen. Die Marktpreise sind dafür zu volatil. Gleichzeitig gibt es aber ein übergeordnetes volkswirtschaftliches Interesse an einer zuverlässigen Wasserkraft. Versorgungssicherheit hat ihren Preis und dieser muss gemeinschaftlich bezahlt werden. Das kann kein Unternehmen alleine. Deshalb sprechen wir uns im Rahmen der Energiegesetzrevision für einen rückwirkenden Marktrisikoausgleich aus

Was heisst das?
Wenn ein Betreiber in die Erneuerung eines Wasserkraftwerks investiert, soll er rückwirkend – und nur wenn das Kraftwerk nicht rentiert hat – einen Teil seiner Investitionen zurückerhalten. Wir gehen von maximal 60 Prozent der Kosten aus. So würde das Marktrisiko zwischen Betreiber und Verbraucher aufgeteilt. Schliesslich haben beide ein Interesse an einer starken Grosswasserkraft. So hätten mehr Betreiber den Mut, langfristigen Investitionen zu tätigen und dabei auch gewisse Risiken einzugehen.

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