25.10.2016 - Die ElCom hat im Zusammenhang mit der Überführung des Übertragungsnetzes von den früheren Eigentümern an Swissgrid über die Bewertungsmethode für die Ermittlung des massgeblichen Werts der Anlagen des Übertragungsnetzes verfügt. Die Anwendung dieser Methode ergibt für Axpo für die Übertragung ihres Netzes an Swissgrid eine zusätzliche Entschädigung von CHF 160 Mio. Die geldmässige Abwicklung erfolgt im Geschäftsjahr 2016/17.
Swissgrid ist seit Anfang 2013 Eigentümerin des schweizerischen Übertragungsnetzes und der dazugehörigen Anlagen. Die komplexe Überführung wurde zusammen mit den früheren Übertra-gungsnetzeigentümern gestaltet und abgewickelt. Im September 2012 hatte die ElCom erstmals eine Bewertungsmethode der überführten Anlagen verfügt, welche derjenigen entsprach, die den Tarifermittlungen zugrunde liegt (= regulatorischer Wert). Diese Verfügung ist von früheren Übertragungsnetzeigentümern angefochten worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2013 entschieden, dass es sich bei der Überführung um eine formelle Enteignung handle und der den Tarifermittlungen zugrundeliegende Wert nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine volle Entschädigung gemäss enteignungsrechtlichen Grundsätzen entspreche. Es hat die Sache zur Festsetzung der konkret anwendbaren Bewertungsmethode an die ElCom zurückgewiesen.
Einige der früheren Übertragungsnetzeigentümer haben zur Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids eine Methode für die Festsetzung des massgeblichen Werts unter Konsultation der ElCom erarbeitet. Die Methode ist daraufhin zwischen allen früheren Übertragungsnetzeigentümern und Swissgrid in einem Vertrag festgelegt worden; dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Verfügung der ElCom vom 20.Oktober 2016.
Die Umsetzung der Verfügung erfolgt im Geschäftsjahr 2016/17 und wird entsprechend verbucht – vorausgesetzt, dass die Verfügung in Rechtskraft erwächst. Axpo (inkl. Tochtergesellschaft CKW) erwartet die geldmässige Abwicklung im 1. Quartal 2017 in Höhe von ca. CHF 160 Mio. Insgesamt rechnet Swissgrid aufgrund der neuen Bewertungsmethode mit zusätzlichen Entschädigungszahlungen in der Grössenordnung von ca. CHF 415 Mio.
Swissgrid kann laut eigenen Angaben aufgrund früher eingenommener und bisher nicht verwendeter Auktionserlöse eine tariferhöhende Wirkung der neuen Bewertungsmethode des Übertragungsnetzes auf die Stromkunden vermeiden.
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