SEFV: Senkung der Realrendite ist unnötig, willkürlich und schädlich

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21.02.2019 – Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickte Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) ist ordnungspolitisch fragwürdig und energiepolitisch ein Eigentor. Die Streichung des pauschalen finanziellen Sicherheitszuschlags von 30 Prozent ist richtig. Die willkürliche Senkung der Realrendite der Fonds von 2 auf 1,6 Prozent lehnt Axpo dagegen ab. Sie bindet unnötig erhebliche zusätzliche Mittel und schadet damit dem angestrebten Umbau der Schweizer Energieversorgung.

Axpo begrüsst die Streichung des pauschalen 30%igen Sicherheitszuschlages. Dieser ist weder nötig noch sachlich begründbar. Es ist aber ebenso unnötig, willkürlich und schädlich, mit Anpassungen der Realrendite in das bestens funktionierende System der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds eingreifen zu wollen.

Unnötig:
Die Fondsbestände liegen in dreistelliger Millionenhöhe über dem aktuellen Sollwert. Die Fonds haben in der Vergangenheit deutliche Überrenditen erzielt – trotz schwieriger Börsenjahre (Dotcom-Blase, Finanzkrise). Die voraussichtlichen Kosten werden alle 5 Jahre auf Basis der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse geschätzt und die Beiträge der Betreiber an die Fonds dementsprechend angepasst. Unabhängige nationale und internationale Experten haben nach eingehender Überprüfung bestätigt, dass die letzte Kostenstudie aus dem Jahr 2016 solide und belastbar ist und die Risiken sowie Prognoseunsicherheiten umfassend berücksichtigt und bewertet wurden. Zudem sind die Betreiber ohnehin für die gesamten Kosten für Stilllegung und Entsorgung verantwortlich. Das Risiko für die Steuerzahler ist dank rigoroser, weltweit einzigartiger Haftungskaskade äusserst gering.

Willkürlich:
Pauschale Sicherheitszuschläge sowie eine Senkung der Realrendite sind willkürlich und sachlich nicht begründbar. Statt willkürlich auf die momentane Zinssituation zu reagieren, sollte man sich an den Erfahrungswerten orientieren. Diese belegen, dass eine Realrendite von 2% in der Vergangenheit trotz schwierigen Perioden insgesamt übertroffen wurde. Die Fonds haben mit 100 Jahren einen äusserst langen Anlagehorizont. Die Erfahrung zeigt, dass 2% über einen solchen Zeitraum im Durchschnitt konservativ berechnet sind.

Schädlich:
Eine zusätzliche Belastung entzieht den Unternehmen notwendige Mittel für Investitionen bspw. in den Erhalt und die Erneuerung der Wasserkraft, in den Ausbau anderer erneuerbarer Energien oder in neue Geschäftsfelder. Kapital, das für den Umbau der Schweizer Energieversorgung benötigt wird, würde für über 100 Jahre auf einem Sperrkonto eingefroren, da allfällige Überschüsse erst mit der Schlussabrechnung wieder an die Einzahlenden zurückfliessen könnten.

Axpo fordert Verzicht auf Senkung der Realrendite

Aus diesen Gründen fordert Axpo einen Verzicht auf die Senkung der Realrendite. Es macht keinen Sinn, dass enorme Summen auflaufen und weit über hundert Jahre lang blockiert bleiben. Bereits heute liegen die in den Fonds angesparten Mittel in dreistelliger Millionenhöhe über den Sollwerten. Erzielen die Fonds wie bis anhin eine höhere Rendite als gesetzlich vorgeschrieben, wächst die Überdeckung weiter an. Die Schweizer Stromwirtschaft steht vor der grossen Herausforderung, den Umbau der Versorgung zu meistern. Dafür müssen die Unternehmen in neue Technologien und Infrastrukturen investieren können. Ihnen das dafür notwendige Kapital zu entziehen und auf einem Sperrkonto zu blockieren, ist ein energiepolitisches Eigentor. 

Ohne angemessene Mitwirkung der Betreiber droht der Verlust von Expertise

Die von Bundesrat in der Revision vorgesehene Reduktion der Vertretung der Betreiber in den Gremien beschneidet und marginalisiert deren Mitwirkung bei grundlegenden Entscheiden betreffend die Verwaltung der Fonds. Dafür besteht kein Grund. Denn die heutige Regelung gewährleistet die Unabhängigkeit der Organe, indem sie die Kommission auf 11 Mitglieder beschränkt und den Betreibern von Kernanlagen nicht mehr als die Hälfte der Sitze zugesteht. Wegen der erwähnten Nachschusspflicht haben sie selber das grösste Interesse an der ausreichenden Äufnung der Fonds und an der sorgfältigen Verwaltung der darin enthaltenen Mittel. Demgegenüber führt die vorgeschlagene Änderung zum Verlust von Expertise.

Ordnungspolitisch bedenkliche Änderungen

Die vorgeschlagenen Änderungen sind aus ordnungspolitischer Sicht bedenklich. Sie führen – zusammen mit den bereits bestehenden Kompetenzen des UVEK, die Vorgaben für die Kostenstudien, Anlagerendite und Teuerung sowie die definitive Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten festzulegen – de facto zum Entzug jeglicher Form von Mitsprache bzw. zu einer Enteignung der Unternehmen. Dem steht gegenüber, dass die Betreiber weiterhin die volle Verantwortung für die Übernahme der Kosten von Stilllegung und Entsorgung tragen. Die Revision schafft damit ein stossendes Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Beitragspflichtigen. Berücksichtigt man die Mehrfachrolle des Bundes als Verordnungsgeber und Aufsichtsorgan, wirkt dies ordnungspolitisch umso stossender.
 

Hier finden Sie die vollständige Stellungnahme von Axpo zur SEFV-Revision

Axpo Holding AG

Corporate Communications

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