14.08.2013 - Axpo steht als Betreiberin und Aktionärin von Kernkraftwerken in der Schweiz uneinge-schränkt zu ihrer Verantwortung zur Finanzierung der Fonds für Stilllegung und Entsor-gung der Kraftwerke. Die jetzt vom Bundesrat präsentierten Anpassungen an der Verord-nung hält Axpo jedoch für unnötig, weil das bestehende System der Speisung der Fonds erwiesenermassen sehr gut funktioniert. Axpo wird ihre Vorbehalte im Rahmen der Vernehmlassung einbringen.
Der Bundesrat beabsichtigt, die Verordnung zu den Fonds für Stilllegung und Entsorgung (SEFV) zu ändern. Dabei sollen neu eine Kostenteuerung von 1.5% sowie eine nominelle Anlagerendite von 3.5% zur Anwendung gelangen. Um der Unsicherheit in den Kostenschätzungen Rechnung zu tragen, schlägt der Bundesrat neu einen Unsicherheitszuschlag von 30% vor. Das bisherige Modell hat sich jedoch bestens bewährt, denn die angestrebte Realrendite von 2% wurde in der Vergangenheit im Durchschnitt deutlich übertroffen. Axpo hält die geplanten Anpassungen deshalb für nicht nötig.
Die heutige Regelung erfüllt ihren Zweck und nimmt die Betreiber der Kernkraftwerke vollumfäng-lich in die Verantwortung. Basis für die Beitragsbemessung und die Berechnung der Zielwerte der Fonds bei Ausserbetriebnahme eines Werkes bilden die im Auftrag des Bundes alle fünf Jahre durchzuführenden Kostenschätzungen und die in der SEFV festgehaltenen Annahmen zu Teue-rung und Anlagerendite. Durch die alle fünf Jahre stattfindenden Kostenstudien fliessen unter Berücksichtigung der internationalen Erfahrungen und neusten technischen Entwicklungen neue Erkenntnisse regelmässig in die Kostenschätzungen und die Beitragsbemessungen ein. Die Kostenstudien werden von der Aufsichtsbehörde des Bundes auf ihre Angemessenheit, Vollstän-digkeit und Korrektheit geprüft.
Die heutige Regelung stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme die erforderlichen Mittel für Stilllegung und Entsorgung in den staatlichen Fonds vorhanden sind. Die Betreiber sehen daher keine Veranlassung für eine grundsätzliche Revision der Bestimmungen.
Ein Unsicherheitszuschlag von 30% führt über die lange zeitliche Dauer von Stilllegung und Entsorgung zu massiven Belastungen und stark verzerrenden Schwankungen in den Jahres-rechnungen der Betreiber der Kernkraftwerke.
Für Axpo bedeutete die Anwendung der vom Bundesrat zur Diskussion gestellten Annahmen konkret eine Erhöhung der jährlichen Beiträge von heute 53 Mio. CHF auf rund 113 Mio. CHF allein für das Kernkraftwerk Beznau. Bis zum Erreichen einer 50-jährigen Laufzeit summieren sich die zusätzlichen Beträge damit auf rund 500 Mio. CHF. Dadurch würden Axpo Mittel für Investitionen in die Energiezukunft entzogen. Zudem werden die Kosten der Stromproduktion noch einmal zusätzlich erhöht, mit den entsprechenden volkswirtschaftlichen Folgen. Falls die vorgeschlagenen Parameter auch für die Berechnung der Rückstellungen zur Anwendung kommen, hätte dies zudem Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung und die Bilanz. Axpo müsste die Rückstellungen um bis zu rund 500 Mio. CHF erhöhen, wobei ein grosser Teil das Ergebnis belasten würde. Zusätzlich würden die Strombeschaffungskosten aus den Beteiligungen an den Kernkraftwerken Leibstadt und Gösgen für die Axpo um bis zu 20 Mio. CHF ansteigen.
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