Axpo begrüsst den Entwurf des GasVG. Damit der Wettbewerb spielt, muss die Vorlage an einzelnen Stellen nachgebessert werden. Auf die Installation eines smart meters als Voraussetzung für den Netzzugang muss verzichtet und die Speicherpflicht dem Marktgebietsverantwortlichen zugewiesen werden.
Axpo begrüsst die rasche Umsetzung der marktnäheren Minimalvergütung für kleine PV-Anlagen. Der massgebende Referenzmarktpreis sollte allerdings auf Jahresbasis ermittelt werden, um die richtigen Anreize für die Einspeisung zu setzen. Zudem sollten in Zeiten mit negativen Marktpreisen auf eine Minimalvergütung verzichtet werden.
Mit der Änderung der Energieförderverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) sieht der Bund eine Kürzung der Höchstbeiträge zur Förderung von PV-Anlagen sowie die Beschränkung der Entschädigung von ökologischen Sanierungsmassnahmen bei Grenzkraftwerken auf den Schweizer Hoheitsanteil vor. Axpo ist der Ansicht, dass diese Anpassungen nicht im Sinn des Gesetzgebers sind und letztlich den energiepolitischen Zielen zuwiderlaufen.
Axpo kann die Verlängerung des befristeten FiREG grundsätzlich nachvollziehen. Duch angepasste Absicherungsstrategien, neue Börsenregeln und eine verringerte Volatilität stellt sich die Situation heute allerdings anders dar. Die Bereitstellung eines Verpflichtungskredits in der Höhe von 10 Mia. Franken ist deshalb deutlich zu hoch. Zudem sollte sich die Berechnung der Bereitstellungspauschale nach dem Marktzins richten, der Geltungsbereich weiter gefasst und Datenabfragen auf den eigentlichen Gesetzeszweck beschränkt werden.
Axpo begrüsst die vorliegende Änderung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren vor dem Hintergrund des notwendigen Ausbaus der Stromnetze. Die Bestimmungen dürften aber weder wesentliche Änderungen bewirken noch zur angestrebten Verfahrensbeschleunigung im Netzbereich führen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen stellen einen schweren Eingriff in verfassungsmässige Rechte dar. In einer schweren Strommangellage können sie – gegen vollständige Entschädigung – gerechtfertigt werden. Die im Entwurf vorgesehenen Entschädigungen auf Basis von Gestehungskosten scheint hingegen nicht verfassungskonform.
Axpo begrüsst den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates und unterstützt den postulierten Grundsatz der Technologieoffenheit. Die Aufhebung des Neubauverbots bedeutet nicht, dass neue Kernkraftwerke zwangsläufig gebaut werden. Sie erlaubt aber zumindest die konstruktive Auseinandersetzung mit der Möglichkeit neuer Kernanlagen und deren Einbezug in eventuelle Szenarien.
Axpo lehnt die mit mit den vorgesehenen Verordnungsänderungen einhergehenden Paradigmenwechsel aus grundsätzlichen Überlegungen ab. Ein vorzeitiger Abruf der Reservekraftwerke führt zu einer Marktverzerrung, während Tätigkeiten der Swissgrid in den Bereichen Elektrizitätserzeugung, -verteilung und -handel oder die Beteiligung an Elektrizitätsversorgern der Entflechtung des Übertragungsnetzes und damit dem zentralen Grundsatz des liberalisierten Strommarktes widerspricht.
Axpo begrüsst die geplante Änderung des Elektrizitätsgesetzes, betont jedoch, dass die Regelungen umfassender sein müssen und den gesamten Stromnetzausbau auf allen Spannungsebenen berücksichtigen sollten. Die ausschliessliche Fokussierung auf das Übertragungsnetz reicht nicht aus, um die Herausforderungen der Energiewende erfolgreich zu meistern. Axpo fordert eine Beschleunigung der Verfahren sowie eine klare Zuständigkeitsregelung. Zudem müsse die Verteilnetzinfrastruktur stärker in den Fokus gerückt werden, da sie eine zentrale Rolle für die Versorgungssicherheit spielt.