Die Änderungen bei den Fonds für Stilllegung und Entsorgung entziehen Axpo unnötig finanzielle Mittel für Investitionen

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25.06.14 - Axpo nimmt die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen bei den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds zur Kenntnis. Axpo steht zu ihrer Verantwortung zur Finanzierung der Fonds, hält aber an ihrer Position fest, dass die nun beschlossenen Änderungen unnötig sind, da sich das bisherige System bewährt hat und die Betreiber schon jetzt vollumfänglich in die Verantwortung nimmt. Die heute vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen an der Verordnung führen zu deutlich höheren Einzahlungen in die staatlichen Fonds. Damit werden den Betreibern in einer schwierigen Marktlage unnötigerweise Mittel entzogen. 

Der Bundesrat hat die Verordnung zu den Fonds für Stilllegung und Entsorgung (SEFV) revidiert und dabei die Annahmen zur Bemessung der Beiträge in die beiden Fonds angepasst. Neu werden eine allgemeine Teuerung von 1.5% (bisher 3.0 %) sowie eine Anlagerendite von 3.5% (bisher 5.0 %) zur Anwendung gelangen. Um der Unsicherheit in den Kostenschätzungen Rechnung zu tragen, sieht der Bundesrat neu einen Sicherheitszuschlag von 30% vor. Axpo hält an ihrer Position fest, dass die vom Bundesrat beschlossenen Anpassungen an der Verordnung unnötig sind und zu einer zusätzlichen massiven Belastung der Betreiber von Kernkraftwerken führen.

Erhöhung um rund 60 Mio. CHF pro Jahr allein für Kernkraftwerk Beznau 

Für Axpo bedeutet die Anwendung der neuen Regelung konkret eine Erhöhung der jährlichen Beiträge von heute 53 Mio. CHF auf rund 114 Mio. CHF allein für das Kernkraftwerk Beznau. Zusätzlich werden auch die Fondsbeiträge der Kernkraftwerke Leibstadt und Gösgen, an denen Axpo beteiligt ist, ansteigen. Da die Betreiber gemäss Kernenergiegesetz vollumfänglich für die Kosten von Stilllegung und Entsorgung haften, ist es nicht nötig, Zuschläge für Unsicherheiten auf Vorrat in die Fonds einzuzahlen. Das bisherige System der Speisung der Fonds hat sich bewährt. Die Kosten werden alle 5 Jahre neu geschätzt und vom Bund geprüft. Die Beiträge an die Fonds werden aufgrund dieser Kostenstudien und allfälliger neuer Erkenntnisse jeweils angepasst. Das bisherige System stellt sicher, dass zum Zeitpunkt der Ausserbetriebnahme eines Werks die erforderlichen Mittel vorhanden sind.

Axpo Holding AG

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