09.05.2014 - Axpo ist vertraulichen Hinweisen nachgegangen, dass auf der Baustelle in Beznau bei einem Unterlieferanten des von Axpo beauftragten Totalunternehmers die geltenden Mindestvorschriften bezüglich Lohn und Arbeitsbedingungen nicht eingehalten würden. Die zuständigen Behörden haben Kenntnis von den Hinweisen und klären zurzeit ab, ob bei einem oder mehreren Lieferanten Verstösse gegen entsenderechtliche Bestimmungen vorliegen. Axpo unterstützt diese Abklärungen im Rahmen ihrer vertraglichen und rechtlichen Möglichkeiten.
Mit dem per 15. Juli 2013 verschärften Entsendegesetz werden neben Unternehmen, welche Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, auch Schweizer Erstunternehmer im Baugewerbe zur Einhaltung der Mindestlöhne und Mindest-Arbeitsbedingungen verpflichtet.
Im vorliegenden Fall handelt es sich um allfällige Verstösse bei einem Unterlieferanten der fünften Stufe. Axpo als Bauherrin und Bestellerin der Leistungen für die Baustelle in Beznau ist von den entsenderechtlichen Pflichten nicht betroffen und hat demnach auch keine Vorschriften verletzt.
Axpo verpflichtet ihre Lieferanten auf die Einhaltung der Arbeitsgesetze, auch was Löhne, Arbeitsbedingungen und Bewilligungen betrifft, und hat mit ihren Lieferanten Prozesse definiert, wie entsprechende Nachweise gegenüber den Behörden geführt werden müssen.
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