Bei der Umsetzung der Energiestrategie und dem Erreichen der Klimaneutralität steht die Schweiz vor enormen Herausforderungen. Damit die Ziele erreicht werden können ist ein deutlicher Ausbau der erneuerbaren Energien zwingend. Heute kollidieren hierzulande die energiepolitischen Wünsche allerdings mit der betriebswirtschaftlichen Realität. Schweizer Stromunternehmen investieren darum vor allem im Ausland. Die Politik hat es im #Stromjahr21 in der Hand, die Situation zu korrigieren.
Will die Schweiz die selbst gesetzten energie- und klimapolitischen Ziele erreichen, muss sie bei den erneuerbaren Energien deutlich zulegen. Der Bundesrat hat die Problematik erkannt. Er will die Rahmenbedingungen für den inländischen Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verbessern und damit die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz erhöhen.
Die notwendigen Gesetzesgrundlagen will er mit der Revision von Energiegesetz (EnG) und Stromversorgungsgesetz (StromVG) schaffen. Eine Vorlage mit beiden Revisionen will er dem Parlament bis Sommer 2021 unterbreiten. Axpo hat sich zu den Gesetzesänderungen einzeln geäussert. Grundsätzlich unterstützen wir die Stossrichtung, doch halten wir einige der vorgeschlagenen Massnahmen für nicht zielführend.
Sie finden hier unsere Stellungnahmen zu den beiden Revisionen:
Mit der Revision des Energiegesetzes will der Bundesrat stärkere Anreize für den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz setzen. Axpo begrüsst dieses Anliegen grundsätzlich. Die vorgesehenen Investitionsbeiträge sind für Investitionen in dringend erforderliche Grossanlagen aber nicht geeignet. Axpo schlägt deshalb die Einführung ausschreibebasierter gleitender Marktprämien vor, wie sie auch in Deutschland und Frankreich etabliert sind. Zudem soll eine Risikogarantie sicherstellen, dass ausreichend in den langfristigen Erhalt der bestehenden Wasserkraftwerke investiert werden kann.
Das StromVG legt die Rahmenbedingungen für den Strommarkt in der Schweiz fest. Es hat sich grundsätzlich bewährt. Änderungen sollten den Strommarkt deshalb möglichst wenig beeinflussen. Dem entsprechen nicht alle Anpassungen im Entwurf des Bundesrates. So verschaffen Datenaustausch und Kompetenzaufteilung zwischen ElCom und Swissgrid der Übertragungsnetzbetreiberin ungerechtfertigte Wettbewerbsvorteile. Hingegen erfüllt die Vorlage den vom Parlament mehrfach erteilten Auftrag nicht und formuliert kein zur Unterstützung der Wasserkraft geeignetes Marktmodell.