«Ja, aber» zum Rettungsschirm des Bundesrats

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Der Bundesrat will einen Schutzmechanismus gegen die aktuellen systemischen Risiken auf den europäischen Energiemärkten bereitstellen. Der heute verabschiedete Entwurf dieses Rettungsschirms ist besser als die erste Version, was Axpo begrüsst. Trotzdem geht er teilweise noch zu weit. Ziel muss eine schlanke Vorlage sein, die mit kleinstmöglichem Eingriff das systemische Risiko effektiv abfedern kann.

Axpo unterstützt das Ziel des Bundesrats, vorausschauend einen Schutz gegen aktuelle systemische Risiken aufzubauen. Während die Vernehmlassungsvorlage noch erhebliche Mängel aufwies, sind in der heute verabschiedeten Botschaft substanzielle Verbesserungen zu erkennen. Axpo begrüsst, dass die unverhältnismässigen Reportingpflichten für die Unternehmen reduziert wurden. Richtig ist weiter, dass gewisse Rechte und Pflichten erst ab Gesuchstellung gelten. Der Bund hat auch erkannt, dass der überhöhte Risikozuschlag nicht tragbar ist.

Allerdings sind die Konditionen nach wie vor unverhältnismässig. Dies besonders angesichts der Tatsache, dass gesunde Stromunternehmen aufgrund möglicher internationaler Kettenreaktionen und nicht unternehmerischer Fehlentscheide vorübergehend den Schutz in Anspruch nehmen würden. Auch ist die Grenze für Systemkritikalität immer noch willkürlich gesetzt. Ziel muss eine schlanke Vorlage sein, die mit dem kleinstmöglichen Eingriff das systemische Risiko effektiv abfedern kann.

Im Verlauf des weiteren politischen Prozesses sind daher Verbesserungen vorzunehmen: Der Rettungsschirm muss

  • allen Stromunternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform oder anderer Kriterien offenstehen;
  • gewährleisten, dass die Unterstellung unter den Rettungsschirm wie auch die Inanspruchnahme der Finanzhilfen freiwillig erfolgt;
  • den Risikozuschlag nicht auf der Darlehenssumme, sondern dem marktüblichen Darlehenszins berechnen;
  • die Auskunftspflicht ausschliesslich auf Informationen im Zusammenhang mit der Absicherung von Stromhandelsgeschäften beschränken, erst ab Gesuchstellung und nur gegenüber der für die Gewährung der Finanzhilfen zuständigen Behörde vorsehen;
  • auf jede strategische und operative Einflussnahme des Bundes (Verstaatlichung) verzichten;

Axpo hat sämtliche Verwerfungen und temporären Liquiditätsabflüsse aus eigener Kraft gemeistert. Die Inanspruchnahme des Rettungsschirms kommt für Axpo höchstens subsidiär und als Ultima Ratio infrage, etwa infolge eines europaweiten Ausfalls von Geschäftspartnern. 

Hedging: Absicherung der Stromproduktion aus Schweizer Werken

Axpo und andere Stromunternehmen verkaufen den Strom aus ihren Schweizer Kraftwerken mehrere Jahre im Voraus und minimieren dadurch die Preisrisiken (sog. «Hedging»). Ihre Kunden, etwa KMU oder Verteilnetzbetreiber mit vielen Endkunden, sichern sich eine garantierte Energielieferung zu einem planbaren Preis. Solche Geschäfte werden meistens über die Börse getätigt. Zur Absicherung von Käufern und Verkäufern ist die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in bar regulatorisch vorgeschrieben. Diese fliessen spätestens nach der Lieferung wieder komplett zurück, nicht unähnlich der Mietzinskaution als Absicherung gegen einen Zahlungsausfall des Mieters. Ihre Höhe hängt massgeblich vom Preisniveau ab. Steigen die Preise, steigt somit auch die zu hinterlegenden Liquidität. Seit dem deutlichen Anstieg der Gas- und Strompreise – durch den Angriffskrieg Russlands nochmals enorm verstärkt – sind die notwendigen Zahlungen in einem nie dagewesenen Ausmass gestiegen.

Diese beispiellose Situation im Energiemarkt stellt kurzfristig enorm hohe Anforderungen an die Liquidität der Unternehmen. Bei der Einführung dieser grundsätzlich sinnvollen regulatorischen Börsenvorgaben war die aktuelle Situation unvorstellbar. Solche Extremereignisse können in Europa zu einem systemischen Dominoeffekt führen, dem sich auch Schweizer Marktteilnehmer kaum entziehen können, und der so die Versorgung gefährden kann. Das gilt insbesondere für die Szenarien eines Erdgasembargos, aber auch bei langsam steigenden Energiepreisen vor dem Hintergrund eines sich hinziehenden Krieges und sich verstetigender Sanktionen. Daher ist die Absicht des Bundesrates verständlich, einen Schutzmechanismus gegen diese systemischen Risiken bereitzustellen. Auch andere Europäische Länder wie etwa Deutschland haben entsprechende Grundlagen geschaffen.

Ziel ist dabei nicht die Rettung einzelner Unternehmen, die aufgrund von schlechten Entscheiden in eine Schieflage geraten sind. Sondern das Aufspannen eines Sicherheitsnetzes gegen unkontrollierbare und unvorhersehbare Konsequenzen von regulatorischen Vorgaben rund um den internationalen Energiehandel, in den auch die Schweiz umfassend eingebunden ist.

Erfahren Sie hier mehr über die Mechanismen von Absicherungsgeschäften und hier die wichtigsten Fakten über das Hedging von Strom

Axpo Holding AG

Corporate Communications

medien@axpo.com

T 0800 44 11 00 (Schweiz) 
T +41 56 200 41 10 (International)

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