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23.01.2026 | Resilienz langfristig sicherstellen

Schweizer Strommarkt 2026: Richtungsentscheide für die Versorgungssicherheit

Fabian Feger

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Lukas Schürch

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Im Jahr 2026 beschäftigt sich die Schweizer Energiepolitik mit der langfristigen Resilienz der Schweizer Stromversorgung. Wichtige Diskussionen und richtungsweisende Entscheidungen stehen an. Vom Stromabkommen Schweiz-EU bis zu nationalen Vorlagen. Eine Übersicht.  

Die letzten Jahre waren von der Energiekrise und den damit verbundenen kurzfristig ausgerichteten Massnahmen geprägt. In 2026 wird sich der Fokus vermehrt auf der langfristigen Resilienz des Stromsystems richten. Im Parlament und bei der Umsetzung stehen zahlreiche wichtige Diskussionen und Entscheidungen an.

 

Stromabkommen: Mit einer mehrheitsfähigen Vorlage die Importfähigkeit sichern

Die Schweiz und die EU haben im vergangenen Sommer den Entwurf des Stromabkommens publiziert. Ein Stromabkommen stellt einen entscheidenden Schritt dar, um die Versorgungssicherheit der Schweiz langfristig zu stärken. Dadurch würden die Beziehungen mit der EU stabilisiert, die für den Winter zentrale Importfähigkeit der Schweiz gesichert und die Systemkosten nachhaltig gemindert.

Ein Stromabkommen würde verschiedene Anpassungen im Schweizer Recht bedingen. Die vom Bundesrat geplanten Gesetzesanpassungen liegen unterdessen auch auf dem Tisch. Die Umsetzung ist jedoch teilweise strenger, als das Abkommen dies verlangt. Negativbeispiele sind die Überregulierung in den Bereichen der Grundversorgung und der Entflechtung. Dies wurde im Vernehmlassungsverfahren entsprechend moniert. Der Bund hat nun bis im Frühling Zeit, seinen Vorschlag der Umsetzungsgesetzgebung nachzubessern. Danach geht die Vorlage in die Energiekommissionen des Parlaments. Der parlamentarische Prozess wird mindestens bis Ende 2026 dauern, wahrscheinlich länger. Das Ziel des Parlaments muss sein, eine mehrheitsfähige Vorlage zu verabschieden. Ob dies schliesslich gelingen wird und ob die Schweiz mit einem Stromabkommen den für die Versorgungssicherheit wichtigen Zugang zum Europäischen Markt langfristig sichern kann, wissen wir erst nach der zu erwartenden Volksabstimmung, also frühestens 2027.

 

Beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren und der Netze als zentrale Elemente der Versorgungssicherheit

Die bessere Einbindung in den europäischen Markt ist nur ein Puzzleteil auf dem Weg hin zu einer sicheren Stromversorgung in der Schweiz. Unabdingbar sind ebenfalls eine ausreichende und gut austarierte Stromproduktion im Inland sowie ein leistungsfähiges Stromnetz.

Bereits letztes Jahr hat das Parlament eine Vorlage zur Beschleunigung der Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen verabschiedet. Damit werden die Verfahren für PV- und Windanlagen von nationalem Interesse gestrafft und allfällige Rechtsmittelzüge verkürzt. Im laufenden Jahr wird es nun darum gehen, diese Vorgaben möglichst schnell und effektiv in die Praxis umzusetzen.

2026 sind im Parlament die Netze an der Reihe. Nach den ersten Entscheiden des Nationalrats diskutiert nun der Ständerat in der Frühjahrsession über die sog. Netzbeschleunigungsvorlage, welche Verbesserungen für die Bewilligung von Anlagen des Übertragungs- und Verteilnetzes bringen soll. Entscheidend wird dabei sein, dass auch das Verteilnetz ausreichend berücksichtigt wird, wo zunehmend dezentrale Produktion ohne Ausbau zu Engpässen führen wird.

 

Kernenergie als Option?

Es mehren sich die kritischen Stimmen, ob der eingeschlagene Weg der erneuerbaren Energien ausreicht. Gleichzeitig hat die Kernkraft in den letzten Jahren generell wieder an Akzeptanz in der Bevölkerung zugelegt. Gemäss heutiger Gesetzeslage ist der Bau neuer Kernkraftwerke jedoch verboten. Die Volksinitiative «Blackout stoppen» will dieses Verbot indirekt über eine Verfassungsänderung aufheben. Der Bundesrat hat einen schlanken Gegenvorschlag ins Parlament geschickt, welcher gezielt das gesetzliche Bauverbot entfernt. Wenn der Gegenentwurf vom Parlament angenommen und dem Volk zusammen mit der Initiative zur Abstimmung unterbreitet wird, wäre denkbar, dass Kernkraft wieder zugelassen wird. Damit müssten Neubauprojekte immer noch ein umfassendes und langwieriges Bewilligungsverfahren durchlaufen. Aber mit einem positiven Entscheid würde Technologieoffenheit wieder hergestellt und der Langzeitbetrieb der bestehenden Anlagen bei der Rekrutierung von Experten sowie als Anreiz für Forschung, Lehre und für lokale Lieferketten unterstützt. Die parlamentarische Beratung findet noch in diesem Jahr statt. Die Volksabstimmung kommt voraussichtlich 2027.

 

Reserven als Versicherung für Engpässe

In 2026 gehen auch die Arbeiten für die langfristige Etablierung einer Stromreserve in eine wichtige Phase. Bereits letztes Jahr hatte das Parlament eine explizite gesetzliche Grundlage für fossile Reservekraftwerke etabliert, deren Umsetzung in 2026 ansteht. So laufen unter anderen die Vertragsverhandlungen mit Anbietern von neuen Reservegaskraftwerken, welche an der letztjährigen Ausschreibung den Zuschlag erhalten haben. Diese sollen die temporären Reservekraftwerke spätestens ab 2031 ablösen. Mit der Gesetzesrevision wurde auch gleichzeitig eine Verbrauchsreserve eingeführt, die nun auf Verordnungsstufe umzusetzen ist. Damit können sich Grossverbraucher verpflichten, gegen eine Entschädigung in einer Krise ihren Energiebezug zu reduzieren.

 

Mehr Transparenz in Krisen

In der Energiekrise hatte die internationale Strombranche mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen. Hintergrund waren die aufgrund der ausserordentlich hohen Marktpreise stark angestiegenen Sicherheitsleistungen an den Terminmärkten, welche im Zusammenhang mit der Absicherung der eigenen Stromproduktion anfielen. Als Folge dieser Erfahrungen haben nicht nur die Unternehmen ihr Risikomanagement massgeblich verbessert und sind damit resilienter geworden. Auch die internationale Börsenregulierung wurde angepasst, um mehr Flexibilität und Transparenz bezüglich Erfüllung Liquiditätsanforderungen zu gewähren.

Auch der Bund ist bestrebt, das Schweizer System resilienter zu machen und fordert mit Blick auf zukünftige Krisen mehr Transparenz. Ende 2025 hat der Bundesrat deshalb eine Vorlage mit umfassenden Reportingpflichten für systemrelevante Stromversorger verabschiedet. Die Vorlage kommt voraussichtlich im Sommer in die vorberatende Kommission des Parlaments. Da der parlamentarische Prozess erfahrungsgemäss einige Zeit benötigt, möchte der Bund gleichzeitig die in der Krise geschaffene subsidiäre Finanzhilfe für systemrelevante Stromunternehmen, welche Ende 2026 ausläuft, bis 2031 verlängern. Die entsprechende Botschaft hat er ebenfalls Ende 2025 überwiesen. Sie soll bereits in der Frühjahrsession im Parlament diskutiert werden.

 

Diskussionen werden andauern

Die Energiekrise ist vorbei und doch steht die langfristige Energieversorgung der Schweiz weiterhin auf wackeligen Füssen. In diesem Jahr werden wichtige Vorlagen beraten resp. umgesetzt, um das Stromsystem resilienter zu machen und zentrale Weichen für die Zukunft zu stellen. Ob diese Bestrebungen erfolgreich sind oder ob in der Folge weitere Kurskorrekturen notwendig werden, wird die Zukunft weisen. Die Versorgungssicherheit der Schweiz wird in jedem Fall eine wichtige und spannende Diskussion bleiben.

(Möglicher) Zeitplan 2026

- März im Parlament:

  • Netzbeschleunigungsvorlage
  • Verlängerungen FiREG (Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen systemrelevante Stromunternehmen)
  • Gegenvorschlag Blackout-Initiative
  • Stromabkommen (und generell Bilaterale III)

- 1./2. Quartal: Start Vernehmlassung Verordnungen Stromreserve

- Ab Juni: Transparenzregulierung systemrelevante Stromunternehmen (Revision StromVG) im Parlament

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