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Energiepolitik So positioniert sich Axpo in energiepolitischen Fragen

Revision der Stromversorgungsverordnung

Für den Wechsel zu einer experimentellen Methode zur Berechung des WACC bei Netzanlagen und Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gibt es kein stichhaltigen methodischen Gründe. Den geringen individuellen Einsparungen der Verbraucher stehen Unsicherheiten gegenüber, die weitere Eingriffe notwendig machen können und Investitionen hemmen.

Änderung der Raumplanungsverordnung

Der Mantelerlass stellt einen notwendigen, aber nicht ausreichenden Schritt auf dem Weg in die erneuerbare Energiezukunft dar. Axpo steht hinter diesem Kompromiss. Leider schafft auch die Anpassung der Raumplanungsverordnung nicht die nötigen Voraussetzung zur Erreichung der energiepolitischen Zielsetzungen.

Änderung des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)

Axpo begrüsst die Anpassung des FinfraG an die Weiterentwicklung der internationalen Standards. Um Äquivalenz zu gewährleisten und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollten abweichende Regulierungen in allen Bereichen angeglichen werden.

Umsetzung des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien auf Verordnungsstufe

Axpo steht hinter dem Stromgesetz und erachtet es als wichtigen – wenn auch nicht ausreichenden - Schritt in eine sichere Stromzukunft. Die vorgesehene Umsetzung des Stromgesetzes ist jedoch problematisch und dürfte nicht dazu beitragen, die im Gesetz definierten Ziele zu erreichen. Die vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen schaffen nicht die notwendige Rechts- und Planungssicherheit und verschlechtern das Investitionsklima zum Teil sogar.

Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen)

Die Änderung des StromVG beabsichtigt, die volkswirtschaftlichen Risiken von als systemrelevant beurteilten Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft infolge aussergewöhnlicher Marktsituationen einzugrenzen. Die weitreichenden Auflagen sind international beispiellos und erwecken den Eindruck, alle erdenklichen Risiken vermeiden zu können. Eine zielführende Regulierung sollte auf das Vorhandensein eines angemessenen Risikomanagements fokussieren und aus Gründen der Gleichbehandlung für alle relevanten Marktteilnehmer gelten.

Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Stromreserve)

Mit der Änderung des StromVG wird die gesetzliche Grundlage für die Teilnahme von Reservekraftwerken, Notstromgruppen und WKK-Anlagen – neben Wasserkraftwerken – an der Stromreserve geschaffen. Weil als Ersatz für das temporäre Reservekraftwerk Birr nach 2026 weitere Anlagen unter Vertrag genommen werden sollen und die notwendigen Projektierungsarbeiten rasch beginnen müssen, ist eine Entschädigung der Projektanten für den Fall vorgesehen, dass die Vorlage politisch scheitert. Axpo begrüsst diese Regelung, spricht sich aber wegen der Dringlichkeit der notwendigen Projektierungsarbeiten auch für eine Entschädigung aus, falls in Aussicht gestellte Bewilligungen schliesslich nicht erteilt werden. Der in der Vorlage ebenfalls vorgesehenen Förderung von WKK-Anlagen steht Axpo kritisch gegenüber, weil die Anlagen als ergänzende Reservekraftwerke ungeeignet sind und bestehende Lenkungsmassnahmen zur Emissionsreduktion damit geschwächt würden. 

Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten (GATE)

Mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten werden die Grundlagen für die Verhinderung von Marktmanipulation und für die Veröffentlichung aller Transkationsdaten mit Bezug zur Schweiz geschaffen. Axpo begrüsst die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs und die damit verbundene Absicht, die Transparenz des Schweizer Strommarktes zu stärken. Als international tätiges Energieunternehmen erfüllen wir die Transparenzvorschriften und die Anforderungen an die Integrität auf den Energiegrosshandelsmärkten gemäss der geltenden REMIT-Verordnung der EU bereits heute. Um Äquivalenz zu gewährleisten, sollte der vorliegende Gesetzesentwurf nicht über die in der EU geltenden Bestimmungen hinausgehen. 

Bundesgesetz über die Prüfung ausländischer Investitionen

Mit dem Investitionsprüfgesetz soll die Übernahme von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet würde. Dazu soll dem Staatssekretariat für Wirtschaft die Kompetenz erteilt werden, Übernahmen zu prüfen und zu genehmigen. Axpo lehnt den Gesetzesentwurf ab, weil nicht nachvollziehbar ist, wie eine allgemeine Bewilligungspflicht von ausländischen Investitionen in die kritische Infrastruktur der Energieversorgung eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verhindern soll.  

Verordnung über die Einrichtung einer Wasserkraftreserve

Axpo begrüsst die Einführung einer Wasserkraftreserve, um Mangellagen insbesondere am Ende des Winters zu vermeiden. Rollen und Befugnisse der Akteure müssen aber klar definiert und getrennt werden. Alle materiellen Entscheide müssen bei der ElCom liegen. Der Swissgrid kommt nur eine durchführende Rolle zu. Zudem müssen die Auskunftspflichten der Kraftwerksbetreiber auf das notwendige Mindestmass beschränkt werden. 

Weitere Stellungnahmen

  • Indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft» (Biodiversitätsinitiative) View Send email Download
  • Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) View Send email Download

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