Mit dem Bundesgesetz über die Aufsicht und Transparenz in den Energiegrosshandelsmärkten werden die Grundlagen für die Verhinderung von Marktmanipulation und für die Veröffentlichung aller Transkationsdaten mit Bezug zur Schweiz geschaffen. Axpo begrüsst die Stossrichtung des Gesetzesentwurfs und die damit verbundene Absicht, die Transparenz des Schweizer Strommarktes zu stärken. Als international tätiges Energieunternehmen erfüllen wir die Transparenzvorschriften und die Anforderungen an die Integrität auf den Energiegrosshandelsmärkten gemäss der geltenden REMIT-Verordnung der EU bereits heute. Um Äquivalenz zu gewährleisten, sollte der vorliegende Gesetzesentwurf nicht über die in der EU geltenden Bestimmungen hinausgehen.
Mit dem Investitionsprüfgesetz soll die Übernahme von Schweizer Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden, wenn dadurch die öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet würde. Dazu soll dem Staatssekretariat für Wirtschaft die Kompetenz erteilt werden, Übernahmen zu prüfen und zu genehmigen. Axpo lehnt den Gesetzesentwurf ab, weil nicht nachvollziehbar ist, wie eine allgemeine Bewilligungspflicht von ausländischen Investitionen in die kritische Infrastruktur der Energieversorgung eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit verhindern soll.
Axpo begrüsst die Einführung einer Wasserkraftreserve, um Mangellagen insbesondere am Ende des Winters zu vermeiden. Rollen und Befugnisse der Akteure müssen aber klar definiert und getrennt werden. Alle materiellen Entscheide müssen bei der ElCom liegen. Der Swissgrid kommt nur eine durchführende Rolle zu. Zudem müssen die Auskunftspflichten der Kraftwerksbetreiber auf das notwendige Mindestmass beschränkt werden.
Axpo begrüsst die Absicht des Bundesrates, die Verfahren zu straffen und zu beschleunigen. Es ist aber zu befürchten, dass die Vorlage nicht weit genug geht und in Teilen möglicherweise sogar gegenteilige Effekte bewirkt. Insbesondere vermissen wir ein klares politisches Signal in der Vorlage zugunsten der Energiewende und zur Stärkung der Versorgungssicherheit.
Wegen der beispiellosen Preisvolatilität auf den Energiemärkten sind die Elektrizitätsunternehmen mit Forderungen nach zusätzlicher Liquidität zur Absicherung der Schweizer Produktion konfrontiert. Damit es bei weiteren Preisausschlägen nicht zu Ausfällen kommt, will der Bund sogenannt systemkritischen Unternehmen finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen. Der Gesetzesentwurf geht aber weit über dieses berechtigte Ziel hinaus und greift tief ins geltende Recht ein.
Die Änderung des CO2-Gesetzes nimmt die unbestrittenen Teile der in der Abstimmung vom vergangenen Juni abgelehnten Totalrevision auf und schafft die Grundlagen für die Schweizer Klimapolitik ab dem Jahr 2025. Zur Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen soll künftig ein grösserer Anteil der CO2-Abgabe zweckgebunden verwendet werden. Mit dieser Gesetzesänderung bleibt die Chance ungenutzt, die Klimapolitik der Schweiz langfristig auf die Grundlage eines reinen, weitere Bereiche erfassenden Lenkungssystems zu stellen.
Gerne vertiefen wir diese Themen mit Medienschaffenden und politisch Interessierten. Hier sind unsere Kontakte:
0800 44 11 00 (Schweiz)
+41 56 200 41 10 (International)